Samstag, 3. Februar 2018

Unfallreparatur erfolgt, keine Rechnungskopie erhalten?

Kein Nachweiß der Unfallreparatur vorhanden?

Zum Verkauf wurde ein VW Touareg angeliefert. Der Besitzer gab an, dass im vorderen Bereich der Stoßfänger bzw. die Außenhülle erneuert wurde, aufgrund eines kleinen Parkschadens.
Die Reparatur wurde von einem Karosseriefachbetrieb ausgeführt und direkt mit der Versicherung abgerechnet. Der Besitzer hat keine Kopie der Rechnung erhalten.
Auf mein drängen hin hat der Besitzer eine Kopie der Rechnung vom Karosseriefachbetrieb angefordert, und siehe da: Die Rechnungshöhe war € 4.500 weil auch beide Xenon Scheinwerfer ausgetauscht wurden.

Wäre der Wagen jetzt weiterverkauft mit der einfachen Aussage das vorne ein kleiner Parkschaden behoben wurde, kann das ganz schnell in die Hose gehen!

Oft ist es so, dass man sein Fahrzeug zur Unfallreparatur in die Hände der Autowerkstatt gibt und diese alles mit der Versicherung regelt, vom melden des Schadens bis zur Abwicklung und Bezahlung, was auch gut so ist.
Dennoch: Bitte nach Reparaturabschluss eine Rechnungskopie aushändigen lassen! Zum einen weißt du dann ganz genau was gemacht wurde, zum anderen kann dir bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges hinterher kein Strick daraus gedreht werden.



Das Bild zeigt genau diesen VW Touareg. Warum bei einem "kleinen" Parkschaden auch Xenonscheinwerfer ausgetauscht werden mussten, hat im Nachgang noch für viele Fragen gesorgt.

Euer Gebrauchtwagenexperte
Bernd Kaiser





Donnerstag, 17. November 2016

Unfallfrei? Von wegen...

Kein Kauf ohne Blick unter das Auto!

Hier schon wieder ein aktueller Fall aus dem Tagesgeschäft:

Zur Vermittlung wurde ein Hyundai i30 mit Erstzulassung 2014 gebracht, den der Besitzer als Unfallfrei gekauft hat. Bei der Probefahrt ist mir bereits aufgefallen, dass das Lenkrad leicht nach rechts steht. Ein Blick unter das Fahrzeug hat aufgezeigt, das an den Spurstangenköpfen Farbmarkierungen sind, und der linke Achsschenkelträger mit gelber Farbe beschriftet ist, sowie eine der Befestigungsschrauben einen älteren Eindruck macht.

Die Farbmarkierungen werden aufgetragen, damit man beim Zerlegen und dem anschließenden Zusammenbau die Spurstangenköpfe wieder einigermaßen in den vorherigen Zustand bekommt, bevor man die notwendige Achsvermessung ausführt.
Und die Beschriftung lässt auf einen Gebrauchten Achsschenkelträger schließen. Auch wir beschriften beim ausschlachten Fahrzeugteile mit dem Namen des Vorbesitzers, weil wir die meisten Kundenfahrzeuge aus dem Gedächtnis heraus kennen und das Ersatzteil sofort wieder zuordnen können.

Und in dem hier vorliegenden Fall kann man schon davon ausgehen, dass der Aufprall mit dem Rad vorne links heftiger war.

Meine Meinung: Kein Fahrzeugkauf ohne Blick unter das Fahrzeug. Beim Händler ab auf die Hebebühne, beim Kauf von Privat neue Hauptuntersuchung oder Prüfprotokoll von z.B. ADAC, Dekra oder Tüv. Das schützt vor Überraschungen die sich meistens erst nach längerer Zeit offenbaren, wie hier im aktuellen Fall nachdem der Wagen wieder weiterverkauft werden soll.


Bild oben: Farbmarkierung am Spurstangenkopf links


Bild oben: Farbmarkierung am Spurstangenkopf rechts


Bild oben: Beschriftung am linken Achsschenkelträger

Samstag, 28. Mai 2016

Fahrlässiger Umgang mit dem Begriff Unfallfrei

Begriff Unfallfrei, Floskel oder Wahrheit?

Mit dem Begriff Unfallfrei wird zu Fahrlässig umgegangen. Mir geht es nicht darum andere anzuklagen, sondern wach zurütteln, auch ich bin nicht frei von Fehlern und habe schon Schäden übersehen.

Im vorliegenden Fall hat mich ein Gebrauchtwagen erreicht, der zuvor bei einem anderen Händler zum Verkauf abgestellt wurde. Das Fahrzeug war als Unfallfrei ausgezeichnet, doch ein Blick in die Reserveradmulde hat gereicht, um einen erheblichen Unfallschaden der schlecht repariert wurde, aufzudecken. Der Kofferraumboden bzw. die Reserveradmulde war komplett gestaucht, die Reparatur wurde vom Besitzer in Eigenregie vorgenommen.
Der Besitzer des Wagens hat mir auch mitgeteilt, dass im Heckbereich insgesamt vier Auffahrunfälle passiert sind.

Liebe Kollegen aus dem Verkauf, bitte schaut eure Gebrauchtwagen genau an oder wenn ihr es nicht selbst macht sondern die Werkstatt, dann richtet sich mein Appell an euch Kollegen aus der Technik.

Liebe Besitzer von Autos, bitte offenbart Unfallschäden und seid nicht versucht um des Euros willen solche Schäden zu verheimlichen, frei nach dem Motto "der Verkäufer hat mich bei der Inzahlungnahme nicht nach Unfallschäden gefragt".  








Dienstag, 12. April 2016

Unfallschaden? nichts bekannt, so steht es oft geschrieben

Adlerauge sei wachsam!

Weil es seit letzer Woche bzw. genauer gesagt seit dem 01. April zum 3ten mal vorkommt und alles andere als ein Aprilscherz ist, anbei noch mal ein Beispiel dafür, wie manche Fahrzeuge Unfallrepariert sind.

In diesem Fall war es auch wieder ein Gebrauchtwagen jüngerer Bauart, der den Weg als Unfallfrei bzw. mit der Formulierung "Unfallschaden nichts bekannt" im Kaufvertrag des Vorbesitzers zu uns gefunden hat.
In diesem Bild ist zu sehen, dass man sich bei einer Reparatur nicht mal die Mühe gemacht hat, das Rücklicht hinten rechts auszubauen. Hier ist eindeutig zu sehen, das nur abgeklebt wurde.
Der Lackschichtmesser hat auch bestätigt, dass die komplette Seitenwand hinten rechts gespachtelt und nachlackiert wurde.

Zugegeben, es muss nicht unbedingt ein Unfall im klassischen Sinne gewesen sein, also kein Aufprall eines anderen Fahrzeuges, aber eine 20 cm große gespachtelte Fläche und anschließende Lackierung der kompletten Seitenwand sollten doch offenbart werden.

Mein Rat: Ganz genau hinschauen. Alle Übergänge zu Rückleuchten, Zierleisten und Karosserieteilen einer genauen Sichtprüfung unterziehen.Und wenn alle Stricke reißen und ihr unsicher seit, dann mit dem Verkäufer über ein Gebrauchtwagenzertifikat sprechen. Mehr zu diesem Zertifikat und den damit verbundenen Möglichkeiten erfahrt ihr im nächsten Blogeintrag.


Donnerstag, 28. Januar 2016

Rückruf offen?

Wie man feststellen kann, ob eine Rückrufkampagne offen ist

In letzter Zeit hört man immer wieder von verschiedenen Rückrufen, die an einem PKW durchgeführt werden müssen. In so einem Fall wird man vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht.

Was aber tun, wenn man sich für einen bestimmten Gebrauchtwagen interessiert? Viele meiner Kunden berichten mir, dass sie vor dem Kauf in Google und in Foren nach Erfahrungswerten bzw. Berichten schauen. Aktuell verkaufe ich einen Mercedes SLK 350, bei dem die meisten Anrufer gefragt haben, ob den die Steuerkette schon modifiziert ist. Das ist eine klassische Information aus dem Internet, was ich selbst nicht als störend finde, im Gegenteil, das schützt vor unnötigen bzw. vermeidbaren Geldausgaben.

Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt beim Kraftfahrbundesamt in der Online Datenbank nach einem eventuellen Rückruf zu schauen. Ich selbst prüfe hier alle meine Gebrauchtwagen die ich vermittle/ verkaufe nach. Diese Datenbank findet ihr hier: klicken

Safety First!


Montag, 4. Januar 2016

Detektivischer Spürsinn wichtig beim Gebrauchtwagenkauf!

Detektivischer Spürsinn schützt vor Schaden

Und wieder mal ein Fall aus der Praxis:

Ein Gebrauchter BMW sucht einen neuen Besitzer. Beim besichtigen ist mir das kleine Spaltmaß am linken Kotflügel aufgefallen. Eine Nachfrage beim jetzigen Besitzer hat ergeben, dass der BMW während seiner Haltedauer keinen Unfall hatte und der Wagen vorher als Unfallfreier Gebrauchtwagen gekauft wurde. Steht auch so im Kaufvertrag.
Und nicht nur das Spaltmaß war eigenartig, es war auch zu sehen, dass die Befestigungsschrauben für den Kotflügel aufgedreht wurden (Lack ist angekratzt am Schraubenkopf).

Um meine Kunden für die ich Fahrzeuge vermittle sowie eventuelle Käufer zu schützen, bauten wir sicherheitshalber den vorderen Stoßfänger ab. Und siehe da, die Radhausverkleidung war gebrochen und die Halteaufnahmen am linken Stoßfänger. Die Lackschichtmessung hat ergeben, dass der linke Kotflügel nachlackiert wurde. Gesamtschaden € 2.000!

Und dieser Schaden wurde eindeutig mit Absicht "billig" repariert. Auf den Kosten bzw. dem Wertverlust bleibt der Besitzer sprichwörtlich sitzen.

Mein Rat: Gebrauchtwagen ganz genau anschauen und bei auffälligen Spaltmaßen unbedingt nachfragen. Ein seriöser Händler baut den Stoßfänger auch ab oder ist bereit, 1 Stunde Arbeitszeit in seine Kunden zu investieren, kommt letztlich auch ihm selber zu gute und bewahrt vor zukünftigen Schwierigkeiten.

Die Bilderserie zeigt die Auffälligkeiten:

 Leichte Abweichung im Spaltmaß

 Andere Seite sieht normal aus

 Lack am Schraubenkopf ist angekratzt

Die nächsten Bilder zeigen den eigentlichen Schaden:

 Radhausverkleidung innen gebrochen

 Befestigungsaufnahme ist abgerissen

 Messwert nachlackierter Kotflügel

Messwerte Original Lack

Montag, 9. November 2015

Kein Autokauf ohne Lackschichtmessung!

Ein Lackschichtmesser gehört zur Ausstattung im Gebrauchtwagenverkauf!

Schätzungen zufolge sind 30% der Gebrauchtwagen nachlackiert. Im Rahmen einer Aufbereitung oder Smart- Repair gehören Ausbesserungen auch dazu.

Aufgrund moderner Lackierungen ist die Werksseitige Dicke der Lackschicht bei ca. 110 bis 200 Mikrometer, bei Nachlackierungen bei ca. 300 Mikrometer und Verspachtelungen können sogar bis zu 2.000 Mikrometer betragen.

In dem jetzigen Fall war die Lackschichtdicke der Motorhaube sowie auch im restlichen Karosseriebereich bei einem Wert um 100 Mikrometer, auf der Heckklappe jedoch 980 Mikrometer. Ein eindeutiges Zeichen von Verspachtelungen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Besitz eines Lackschichtmessers zur Ausstattung eines professionell arbeitenden Gebrauchtwagenhändlers gehört, um den potentiellen Käufer des Fahrzeuges umfassende Aussagen zum Objekt der Begierde machen zu können.Schließlich geht es um den Wert des Fahrzeuges und auch darum, bei einem Weiterverkauf in ein paar Jahren nicht plötzlich selbst als Schuldiger dazustehen, der einen Unfallschaden verheimlicht hat (obwohl Sie ja nichts davon wussten...).

Meine Empfehlung an Kaufinteressenten: Fragen Sie den Gebrauchtwagenhändler, ob er eine Lackschichtmessung ausgeführt hat!